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Kindertagespflege - Schlumpfenland

 

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Kindertagespflege-Schlumpfenland
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Betreuungs- und Pflegekosten





Für die Betreuung Ihres Kindes zahlen Sie Elternbeiträge an die Stadt. Diese richten sich nach Ihrem Einkommen. Zusätzlich fallen noch Verpflegungskosten an.

 

Die Betreuungskosten können Sie steuerlich absetzen, nicht jedoch die Verpflegungskosten, da Ihnen diese auch entstehen, wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen.

 

Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege

http://www.duesseldorf.de/jugendamt/fam/kibe/kita/kita820.shtml

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